Finanzielle Zuschüsse: DPJW-Festbeträge
Unsere Zuschüsse für Ihr Projekt erhalten Sie in Form von so genannten Festbeträgen.
Welche Punkte dotieren wir mit Festbeträgen?
Programmkosten
Die Zuschüsse richten sich nach der Art der Unterkunft für die Teilnehmer. Über diese Zuschüsse können Sie Unterkunft, Verpflegung, Transportkosten, Eintrittsgelder und Arbeitsmaterialen finanzieren.
Kosten für Sprachmittler
Wenn Sie während Ihres Projektes die Unterstützung eines Sprachmittlers in Anspruch nehmen, können wir auch diese Kosten bezuschussen.
Vor- und Nachbereitungsseminare
Eine Vor- und Nachbereitung empfehlen wir, besonders, wenn Sie regelmäßig mit Ihrem Partner im andern Land Projekte und Begegnungen organisieren. Dazu füllen Sie bitte das betreffende Formular und fügen es dem Gemeinsamen Antrag bei.
Reisekosten für die Gastseite
Um den Festbetrag für Ihre Reise zu berechnen nutzen Sie bitte den Onlinerechner für Reisekostenzuschüsse.
Honorare für Referenten
Honorarkosten können wir nur bei Fachprogrammen bezuschussen.
Wie hoch sind die Festbeträge?
Je nachdem in welchem Land das Projekt stattfindet, unterscheiden sich Höhe und Währung der Festbeträge - vergleichen Sie hierzu die Tabelle mit den DPJW-Festbeträgen. Die Festbeträge sind identisch für Projekte im schulischen und außerschulischen Jugendaustausch.
Beachten Sie: Die Tabelle gibt die maximale Höhe der Festbeträge an. Tatsächlich sind die Zuschüsse niedriger, wobei ihre Höhe von der aktuellen Haushaltslage des DPJW abhängig ist.
Wer erhält den Zuschuss, Gast oder Gastgeber?
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Begegnung in Deutschland
Der deutsche Partner beantragt und erhält die Programmkosten (für die deutschen und polnischen Teilnehmer) in Euro, der polnische Austauschpartner erhält die Reisekosten in Złoty ausbezahlt.
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Begegnung in Polen
Der polnische Partner erhält den Zuschuss für die Programmkosten (für die deutschen und polnischen Teilnehmer) in Złoty, die deutschen Jugendlichen erhalten den Reisekosten-Zuschuss in Euro.
Förderung aus mehreren Quellen?
Wenn Sie einen weiteren Geldgeber finden, hat das in der Regel keinen Einfluss auf Ihren Förderantrag bei uns - etwa, wenn Sie Zuschüsse von einer privaten Stiftung erhalten oder lokale Sponsoren finden.
Ausnahme: Eine Förderung durch das DPJW ist nicht vereinbar mit einer gleichzeitigen Förderung:
- aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes,
- durch das polnische Bildungsministerium (poln.: Ministerstwo Edukacji Narodowej, MEN) im Rahmen des internationalen Austauschs.
Zum nächsten Punkt: Reisekostenzuschuss berechnen
PROJEKT-KALENDER
Zwei Förderbereiche - schulisch, außerschulisch
Wir unterscheiden zwei Hauptbereiche der Förderung - schulischen Austausch und außerschulischen Jugendaustausch:
- Schulischer Austausch: Ein Projekt gilt als schulischer Austausch, wenn der deutsche Projektpartner eine Schule ist oder am Projekt Lehrer teilnehmen - als Mitorganisatoren und Betreuer (und zu dieser Aufgabe von ihrer Schule entsandt wurden).
- Außerschulischer Jugendaustausch: Der deutsche Projektpartner ist keine Schule.
Kontakt
Ihre Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Förderreferate (Montag bis Donnerstag, 9-15 Uhr):