Seit dem Schuljahr 2010/2011 fördern wir individuellen Schüleraustausch zwischen Deutschland und Polen.
Ziele & Inhalte des Programms
Durch einen mehrmonatigen Aufenthalt im anderen Land können die Schülerinnen und Schüler
- am Alltag im anderen Land teilnehmen,
- einen Einblick in das Leben ihrer Partnerschüler gewinnen,
- persönliche Kontakte vertiefen,
- das Schulsystem des Gastgeberlandes kennen lernen,
- ihre landeskundlichen und sprachlichen Kenntnisse vertiefen,
- ihre Offenheit gegenüber der kulturellen Vielfalt Europas stärken,
- selbstständiger und selbstbewusster werden und
- ihre interkulturellen Kompetenzen erweitern.
Die Aufenthaltsdauer im anderen Land beträgt mindestens drei Monate und ist auf sechs Monate begrenzt.
Teilnahmebedingungen
Prinzip Gegenseitigkeit
Jeder Beteiligte ist einmal Gast und einmal Gastgeber:
- Am Programm nehmen deutsch-polnische Schülerpaare teil. Die Schülerinnen und Schüler suchen ihre Partner selbstständig an der Partnerschule im anderen Land.
- Die Schulen sollten bereit sein, die eigenen Schüler bei der Entsendung ins andere Land zu unterstützen und Schüler der Partnerschule aufzunehmen und zu betreuen.
- Die aufnehmenden Schulen benennen eine betreuende Lehrkraft für die Gastschüler während der gesamten Aufenthaltsdauer.
Voraussetzungen der Teilnehmer
Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler:
- ab Jahrgang 9 an beiden Partnerschulen;
- mit Basiskenntnissen der anderen Sprache (diese können vor der Teilnahme z.B. in einem DPJW-Sprachkurs erworben werden);
- deren Teilnahme durch die Schulleitung bzw. die zuständige Schulbehörde genehmigt wurde;
- die bereit sind, als Gast am Austausch teilzunehmen und einen Gastschüler bzw. eine Gastschülerin aufzunehmen.
Vorbereitung
- Schülerinnen und Schüler ohne Sprachkenntnisse laden wir vor der Entsendung zur Teilnahme an einem Tandem-Sprachkurs ein.
- Darüber hinaus bieten wir den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus beiden Ländern Vorbereitungstreffen an.
Förderverfahren
Die deutschen Teilnehmenden erhalten aus den Mitteln der F. C. Flick Stiftung gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz ein Taschengeld in Höhe von 100 Euro monatlich und einen Fahrtkostenzuschuss gem. den Förderfestbeträgen des DPJW.
Einem Antrag auf Förderung fügen Sie bitte folgende Dokumente bei:
- Kopie des Formulars "Informationen für die Gastfamilie"
- Das Motivationsschreiben (2 DIN A 4 Seiten)
- Kopie der Versicherungspolice
- Kopie des letzten Zeugnisses
- ggf. Kopie der Bestätigung über Sprachkenntnisse in polnischer Sprache
Termine & Fristen
Förderanträge können Sie jederzeit einreichen, spätestens jedoch bis:
- 30. Juni für individuelle Schüleraustausche, die im ersten Halbjahr des kommenden Schuljahres beginnen,
- 31. Dezember des Kalenderjahres für Schüleraustausche, die im zweiten Schulhalbjahr beginnen.
Wir informieren die ausgewählten Schülerpaare spätestens zwei Wochen nach Anmeldeschluss über den Stand ihrer Bewerbung.