In der Förderung unterscheiden wir die Bereiche schulischer Austausch und außerschulischer Jugendaustausch. Je nachdem für welches Projekt Sie sich um Förderung bemühen, wenden Sie sich entweder an das Potsdamer Förderreferat für außerschulischen Jugendaustausch oder an das Warschauer Förderreferat für schulischen Austausch.
Eine Jugendbegegnung gilt als außerschulischen Jugendaustausch, wenn der Projektpartner auf deutscher Seite ein Verein, eine öffentliche Institution, eine Organisation des öffentlichen Rechts oder eine Privatperson ist. Der Projektpartner auf polnischer Seite kann in diesem Fall eine Schule sein.
Polnische und deutsche Jugendliche sollen die Chance haben, einander kennenzulernen, bei Projekten verschiedenster Art und zu unterschiedlichen Themen. Die Jugendlichen sollen das Leben und den Alltag im Nachbarland erfahren und nachempfinden können. Dank des intensiven Beisammenseins entstehen Bekanntschaften, oft gar Freundschaften - und darum geht es uns!
Beachten Sie: Unsere Förderung ist ein finanzieller Zuschuss, sie deckt leider nicht die Gesamtkosten Ihres Projekts.
Für den Erfolg eines Projekts sind eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung sehr wichtig, gerade bei neuen Partnerschaften. Wir können zwei Tage eines Vorbereitungstreffens oder zwei Tage eines Nachbereitungstreffens finanziell bezuschussen.
Auch für die Jugendlichen sind Vor- und Nachbereitung einer Begegnung wichtig. Auch hier können wir maximal zwei Tage eines Vorbereitungsseminars und zwei Tage eines Nachbereitungsseminars finanziell bezuschussen .
Wir arbeiten in der Förderung eng mit den unseren Zentralstellen zusammen. Die Mitarbeiter der DPJW-Zentralstellen bearbeiten Förderanträge in unserm Auftrag und beraten Sie.
Im Förderbereich „Außerschulischer Jugendaustausch" bearbeiten die Zentralstellen in etwa 80% der Förderanträge. Wenn Sie erfahren möchten, ob Sie Ihren Antrag direkt an uns oder an eine bestimmte Zentralstelle senden müssen, nutzen Sie unseren Zentralstellen-Finder.
Die Bezeichnung "grenznah" bezieht sich auf die deutschen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin und Sachsen und die polnischen Woiwodschaften Zachodniopomorskie (Westpommern), Lubuskie (Lebuser Land) und Dolnośląskie (Niederschlesien).
Wenn die Begegnung im grenznahen Raum stattfindet, mit Teilnehmern, die dort auch wohnen, sind die Vorgaben für das Alter der Teilnehmer und die Programmdauer andere. Dort können wir auch Projekte mit nur einem Programmtag Dauer fördern sowie die Teilnahme von Jugendlichen, die jünger als 12 Jahre sind.
Alle für einen Förderantrag nötigen Formulare finden Sie unter Antrag ausfüllen oder Dokumente zum Downloaden.
Ihre Fragen zum außerschulischen Jugendaustausch beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Potsdamer Förderreferats (Montag bis Donnerstag, 9-15 Uhr).