Unsere Zuschüsse für Ihr Projekt erhalten Sie in Form von so genannten Festbeträgen.
Die Zuschüsse richten sich nach der Art der Unterkunft für die Teilnehmer. Über diese Zuschüsse können Sie Unterkunft, Verpflegung, Transportkosten, Eintrittsgelder und Arbeitsmaterialen finanzieren.
Wenn Sie während Ihres Projektes die Unterstützung eines Sprachmittlers in Anspruch nehmen, können wir auch diese Kosten bezuschussen.
Eine Vor- und Nachbereitung empfehlen wir, besonders, wenn Sie regelmäßig mit Ihrem Partner im andern Land Projekte und Begegnungen organisieren. Dazu füllen Sie bitte das betreffende Formular und fügen es dem Gemeinsamen Antrag bei.
Um den Festbetrag für Ihre Reise zu berechnen nutzen Sie bitte den Onlinerechner für Reisekostenzuschüsse.
Honorarkosten können wir nur bei Fachprogrammen bezuschussen.
Je nachdem in welchem Land das Projekt stattfindet, unterscheiden sich Höhe und Währung der Festbeträge - vergleichen Sie hierzu die Tabelle mit den DPJW-Festbeträgen. Die Festbeträge sind identisch für Projekte im schulischen und außerschulischen Jugendaustausch.
Beachten Sie: Die Tabelle gibt die maximale Höhe der Festbeträge an.In der Regel können wir die Festbeträge zu 50-60% ausbezahlen.
Wir können nur die polnischen Teilnehmer, also die Gäste, finanziell bei den Programmkosten unterstützen.
Wir können einen Zuschuss zu Programmkosten sowohl für die deutschen und die polnischen Teilnehmer ausbezahlen.
Sie müssen diesen Zuschuss in der Währung des Gastgeber-Landes beantragen. Wenn der Schüleraustausch in Polen stattfindet, bekommt der polnische Gastgeber den kompletten Zuschuss für beide Gruppen in Złoty ausbezahlt. Wenn umgekehrt polnische Schüler nach Deutschland fahren, beantragt die deutsche Schule den Zuschuss in Euro - allerdings, siehe oben, nur für die polnischen Teilnehmer!
Wir können nur die Reise der polnischen Schüler finanziell fördern. Der Zuschuss zu den Reisekosten wird daher immer in Złoty beantragt und ausbezahlt.
Erklärung: In Deutschland sind die Bundesländer für Bildungs-Fragen zuständig. Die Bundesländer haben die Kompetenz zur Förderung deutscher Schüler bei deutsch-polnischen Projekten nicht an das DPJW übertragen. Findet die Begegnung in Deutschland, sollte sich die deutsche Schule an ihre Schulbehörde wenden, um dort - soweit möglich - Landesmittel zu beantragen.
Der deutsche Partner beantragt und erhält die Programmkosten in Euro, der polnische Austauschpartner erhält die Reisekosten in Złoty ausbezahlt.
Der polnische Partner erhält den Zuschuss für die Programmkosten (für die deutschen und polnischen Teilnehmer) in Złoty, die deutschen Jugendlichen erhalten den Reisekosten-Zuschuss in Euro.
Wenn Sie einen weiteren Geldgeber finden, hat das in der Regel keinen Einfluss auf Ihren Förderantrag bei uns - etwa, wenn Sie Zuschüsse von einer privaten Stiftung erhalten oder lokale Sponsoren finden.
Ausnahme: Eine Förderung durch das DPJW ist nicht vereinbar mit einer gleichzeitigen Förderung
Zum nächsten Punkt: Reisekostenzuschuss berechnen
Wir unterscheiden zwei Hauptbereiche der Förderung - schulischen Austausch und außerschulischen Jugendaustausch:
Ihre Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Förderreferate (Montag bis Donnerstag, 9-15 Uhr):