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Förderbeträge
Finanzielle Zuschüsse: DPJW-Festbeträge

Unsere Zuschüsse für Ihr Projekt erhalten Sie in Form von so genannten Festbeträgen.

Welche Punkte dotieren wir mit Festbeträgen?

Programmkosten

Die Zuschüsse richten sich nach der Art der Unterkunft für die Teilnehmer. Über diese Zuschüsse können Sie Unterkunft, Verpflegung, Transportkosten, Eintrittsgelder und Arbeitsmaterialen finanzieren.

Kosten für Sprachmittler

Wenn Sie während Ihres Projektes die Unterstützung eines Sprachmittlers in Anspruch nehmen, können wir auch diese Kosten bezuschussen.

Vor- und Nachbereitungsseminare

Eine Vor- und Nachbereitung empfehlen wir, besonders, wenn Sie regelmäßig mit Ihrem Partner im andern Land Projekte und Begegnungen organisieren. Dazu füllen Sie bitte das betreffende Formular und fügen es dem Gemeinsamen Antrag bei.

Reisekosten für die Gastseite

Um den Festbetrag für Ihre Reise zu berechnen nutzen Sie bitte den Onlinerechner für Reisekostenzuschüsse.

Honorare für Referenten

Honorarkosten können wir nur bei Fachprogrammen bezuschussen.

Wie hoch sind die Festbeträge?

Je nachdem in welchem Land das Projekt stattfindet, unterscheiden sich Höhe und Währung der Festbeträge - vergleichen Sie hierzu die Tabelle mit den DPJW-Festbeträgen. Die Festbeträge sind identisch für Projekte im schulischen und außerschulischen Jugendaustausch.


Beachten Sie: Die Tabelle gibt die maximale Höhe der Festbeträge an.In der Regel können wir die Festbeträge zu 50-60% ausbezahlen.

Wer erhält den Zuschuss, Gast oder Gastgeber?

Projekte im schulischen Austausch

  • Jugendprojekt in Deutschland

Wir können nur die polnischen Teilnehmer, also die Gäste, finanziell bei den Programmkosten unterstützen.

  • Begegnung in Polen

Wir können einen Zuschuss zu Programmkosten sowohl für die deutschen und die polnischen Teilnehmer ausbezahlen.

  • Zuschuss zu den Programmkosten

Sie müssen diesen Zuschuss in der Währung des Gastgeber-Landes beantragen. Wenn der Schüleraustausch in Polen stattfindet, bekommt der polnische Gastgeber den kompletten Zuschuss für beide Gruppen in Złoty ausbezahlt. Wenn umgekehrt polnische Schüler nach Deutschland fahren, beantragt die deutsche Schule den Zuschuss in Euro - allerdings, siehe oben, nur für die polnischen Teilnehmer!

  • Reisekosten

Wir können nur die Reise der polnischen Schüler finanziell fördern. Der Zuschuss zu den Reisekosten wird daher immer in Złoty beantragt und ausbezahlt.

 

Erklärung: In Deutschland sind die Bundesländer für Bildungs-Fragen zuständig. Die Bundesländer haben die Kompetenz zur Förderung deutscher Schüler bei deutsch-polnischen Projekten nicht an das DPJW übertragen. Findet die Begegnung in Deutschland, sollte sich die deutsche Schule an ihre Schulbehörde wenden, um dort - soweit möglich - Landesmittel zu beantragen.

Projekte im außerschulischen Jugendaustausch

  • Begegnung in Deutschland

Der deutsche Partner beantragt und erhält die Programmkosten in Euro, der polnische Austauschpartner erhält die Reisekosten in Złoty ausbezahlt.

  • Begegnung in Polen

Der polnische Partner erhält den Zuschuss für die Programmkosten (für die deutschen und polnischen Teilnehmer) in Złoty, die deutschen Jugendlichen erhalten den Reisekosten-Zuschuss in Euro.

Förderung aus mehreren Quellen?

Wenn Sie einen weiteren Geldgeber finden, hat das in der Regel keinen Einfluss auf Ihren Förderantrag bei uns - etwa, wenn Sie Zuschüsse von einer privaten Stiftung erhalten oder lokale Sponsoren finden.


Ausnahme: Eine Förderung durch das DPJW ist nicht vereinbar mit einer gleichzeitigen Förderung

 

  • aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes,
  • des Programms "JUGEND in Aktion",
  • der EU-Programme "Leonardo" und "Sokrates" sowie
  • durch das polnische Bildungsministerium (poln.: Ministerstwo Edukacji Narodowej, MEN) im Rahmen des internationalen Austauschs

 

 

Zum nächsten Punkt: Reisekostenzuschuss berechnen




Zwei Förderbereiche - schulisch, außerschulisch

Wir unterscheiden zwei Hauptbereiche der Förderung - schulischen Austausch und außerschulischen Jugendaustausch:

 

  • Schulischer Austausch: Ein Projekt gilt als schulischer Austausch, wenn der deutsche Projektpartner eine Schule ist oder am Projekt Lehrer teilnehmen - als Mitorganisatoren und Betreuer (und zu dieser Aufgabe von ihrer Schule entsandt wurden).

 

  • Außerschulischer Jugendaustausch: Der deutsche Projektpartner ist keine Schule.

Kontakt

Ihre Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Förderreferate (Montag bis Donnerstag, 9-15 Uhr):