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Gedenkstättenfahrt
Förderung von Gedenkstättenfahrten

Eine vielversprechende gemeinsame Zukunft polnischer und deutscher Jugendlicher in einem vereinten Europa gründet auch auf historischem Wissen. Wir möchten das Wissen um die gemeinsame deutsch-polnischen Geschichte unter Jugendlichen erweitern. Deshalb fördern wir Fahrten zu Erinnerungsorten des Nazi-Terrors im jeweils anderen Land.

Förderkriterien

  • Die Gedenkstättenfahrt dauert mindestens 4 und höchstens 28 Tage.
  • Die Programmpunkte sollten zu 80% unmittelbar am Ort der Gedenkstätte stattfinden.
  • Das Programm bezieht sich klar thematisch auf die gewählte Gedenkstätte.
  • Im Programm berücksichtigen Sie bitte eine gründliche Vor- und Nachbereitung mit den Teilnehmern der Gedenkstättenfahrt.


Beachten Sie:

 

  • Gedenkstättenfahrten können wir fördern, ohne dass Sie eine Partnergruppe haben, auf die Sie im Nachbarland treffen.

 

Antragsformulare

Für einen Antrag zur Förderung einer Gedenkstättenfahrt nutzen Sie das Formular Gemeinsamer Antrag und markieren darin unter "Art des Projekts" den Punkt "Gedenkstättenfahrt".Antragsformulare und weitere Informationen zum Ausfüllen des Antrags finden Sie unter

 

Wohin senden wir den Antrag?

Für den schulischen Austausch gilt:

Für den außerschulischen Jugendaustausch gilt:

Bei Gedenkstättenfahrten arbeitet das Förderreferat für außerschulischen Jugendaustausch mit Zentralstellen zusammen. Über den Zentralstellen-Finder erfahren Sie, wohin Sie Ihren Antrag senden müssen bzw. ob gegebenfalls eine unserer Zentralstellen Ihren Förderantrag bearbeitet.




Kontakt mit den Förderreferaten

Ihre Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Förderreferate, montags bis donnerstags (9-15 Uhr):

 


Gedenkstätten-Webportal

Besuchen Sie unsere interaktive Internetseite zu Erinnerungsorten in Polen und Deutschland.